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Rehabilitationsmaßnahme für gesetzlich Versicherte
Reahabilitation bedeutet bei jüngeren Menschen die mögliche Wiedereingliederung in den Beruf. Bei Älteren ist das Rehabilitationsziel häufig ein höheres Maß an Selbstständigkeit und die Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit.
Die allgemeine Rehabilitation wird über Ihren behandelnden Hausarzt oder Facharzt beantragt. Dieser stellt auf speziellen Formularen den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger. In diesem Antrag sollte Ihre Wunschklinik unbedingt angegeben werden.
Der Kostenträger für Ihre stationäre Rehabilitationsmaßnahme variiert nach individueller Situation. Zuständig können die Rentenversicherung, Knappschaften, Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Krankenkassen sein.
Die Rentenversicherungen erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Durch eine Rehabilitationsmaßnahme soll diese gebessert oder wiederhergestellt werden.
Die Berufsgenossenschaften sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitationsmaßnahme verantwortlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht, wenn nicht andere Sozialversicherungsträger derartige Leistungen erbringen.
Die Knappschaft ist ein Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung mit einem eigenen medizinischen Netz und nimmt somit in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein.
Bei stationärer Rehabilitation haben Sie selbst eine Zuzahlung zu leisten. Es gibt hier jedoch Möglichkeiten der Befreiung. Nähere Auskünfte über Leistungen zur Rehabilitation erteilen Ihnen die zuständigen Kostenträger.
Wenn uns die Kostenzusage Ihres Kostenträgers vorliegt, können Sie direkt mit uns den Aufnahmetermin vereinbaren.
Gerne beraten wir Sie bezüglich der für Sie zuständigen Kostenträger.
Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0971 84–4145.
Kontakt Aufnahmemanagement
Telefon: 0971 84–4145
Fax: 0971 84–4292
E-Mail: patientenservice.lk@heiligenfeld.de
Für stationäre und ambulante Medizinische Rehabilitation/Anschlussheilbehandlungen werden die gesamten Kosten von den zuständigen Kostenträgern übernommen.
Die Rentenversicherungen erbringen Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Durch eine Rehabilitationsmaßnahme soll diese gebessert oder wiederhergestellt werden.
Die Berufsgenossenschaften sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitationsmaßnahme verantwortlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation soweit es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht, wenn nicht andere Sozialversicherungsträger derartige Leistungen erbringen.
Die Knappschaft ist ein Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung mit einem eigenen medizinischen Netz und nimmt somit in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- den unterschriebenen Aufnahmevertrag (wird Ihnen im Vorfeld zugesendet)
- aktueller Befundbericht Ihres behandelnden Arztes
- ggf. vorhandene Entlassberichte des vorbehandelnden Krankenhauses
- Denken Sie auch bitte an Ihre Röntgenbilder (bitte Röntgenpass mitbringen), Computer- und Kernspintomographie-Aufnahmen und – sofern vorhanden – Laborwertbestimmungen.
Nach Eingang der Kostenzusage wird Ihnen ein Fragebogen zugesandt.
Sie können uns die Unterlagen gerne auf dem Postweg, per E-Mail oder auch per Fax zukommen lassen.
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nur in Kopie. Aus Datenschutzgründen senden wir keinerlei Unterlagen zurück.
Kontakt:
Heiligenfeld GmbH
Zentrales Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 84-4145
Fax: 0971 84-4292
E-Mail: patientenservice.lk@heiligenfeld.de
Nach Eingang der Kostenübernahmeerklärung Ihres zuständigen Kostenträgers kann direkt mit der Aufnahme ein Termin vereinbart werden.
Wir sind stets bemüht, Ihnen eine umgehende Aufnahme zu ermöglichen und gegebenenfalls Wunschtermine zu berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen zum Aufnahmeprozess hilft Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne weiter.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Telefon: 0971 84-4145
Fax: 0971 84-4292
E-Mail: patientenservice.lk@heiligenfeld.de
Postanschrift:
Heiligenfeld GmbH
Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen