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Ausländische Versicherte
In den Heiligenfeld Kliniken werden seit Jahren auch Patientinnen und Patienten aus dem benachbarten europäischen Ausland erfolgreich behandelt.
Um Ihnen die Antragstellung für eine Krankenhausbehandlung in unseren Kliniken für Psychosomatische und Psychotherapeutische Medizin in Deutschland zu erleichtern, bieten wir Ihnen auf dieser Seite Informationen über die notwendigen Aufnahmemodalitäten an.
Im Vorfeld der Aufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Fragebogen
– der Heiligenfeld Kliniken in Bad Kissingen und Uffenheim bzw.
– der Heiligenfeld Klinik Waldmünchen - einen aktuellen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht
- evtl. Entlassberichte früherer psychosomatischer/psychiatrischer Klinikaufenthalte innerhalb der letzten 5 Jahre
- die Kostenübernahmeerklärung Ihres Kostenträgers (“S2-Formular”) für die stationäre Behandlung im Ausland
Kostenübernahme
Zunächst wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Facharzt oder Hausarzt. Dieser entscheidet über die medizinische Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung im Ausland.
Wenn der Arzt oder die Ärztin die Notwendigkeit einer Auslandsbehandlung anerkennt, leitet er einen ausführlichen Befundbericht und Behandlungsantrag an den Chefarzt der örtlichen Gebietskrankenkasse weiter, der einen Auslandsbehandlungsschein – seit 01.05.2010 Formular “S2” (einheitliches europäisches Formular für die Bescheinigung über den Anspruch auf eine geplante Behandlung in einer ausländischen Klinik = ehemals E-112) – ausstellt.
Mit dem Auslandsbehandlungsschein “S2” werden Sie dann in unserer Heiligenfeld Klinik Waldmünchen oder Heiligenfeld Klinik Uffenheim aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Kostenerstattung Ihres Aufenthalts in Deutschland vor Behandlungsbeginn zu beantragen.
Gerne unterstützt Sie bei diesem Antragsverfahren unser Aufnahmemanagement mit hilfreichen Informationen.
Wenn Sie sich zu einer stationäre Krankenhausbehandlung bei uns entschließen, dann empfehlen wir Ihnen wie folgt vorzugehen: Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Allgemein- oder Facharzt. Wenn dieser die Notwendigkeit einer Auslandsbehandlung anerkennt, leitet er einen ausführlichen Befundbericht und Behandlungsantrag an die zuständige Krankenkasse weiter, die einen Auslandsbehandlungsschein Formular “S2” ausstellt.
Mit dem Auslandsbehandlungsschein “S2” werden Sie dann in unserer Heiligenfeld Klinik Waldmünchen oder Heiligenfeld Klinik Uffenheim aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Kostenerstattung Ihres Aufenthalts in Deutschland vor Behandlungsbeginn zu beantragen.
Gerne unterstützt Sie bei diesem Antragsverfahren unser Aufnahmemanagement mit hilfreichen Informationen.
Kontakt
Heiligenfeld Kliniken in Bad Kissingen und Uffenheim:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 14:30 Uhr
Heiligenfeld Kliniken
Zentrales Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen
Aufnahmemanagement
Krankenhausstraße 3
93449 Waldmünchen
Telefon: 09972 308-0
Telefax: 09972 308-115
E-Mail: waldmuenchen@heiligenfeld.de