Häufig gestellte Fragen - Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen rund um einen stationären Aufenthalt in der Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen.

Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich der Patientenservice Aufnahme der Heiligenfeld Kliniken unter der Telefonnummer 0971 84-0 oder per Mail an info@heiligenfeld.de gerne zur Verfügung.

Ein Zuhause auf Zeit

Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:
Kostenträger für die Krankenhausbehandlung ist die gesetzliche Krankenkasse. Es genügt neben den übrigen Aufnahmeunterlagen die Zusendung einer Krankenhauseinweisung („Verordnung von Krankenhausbehandlung“), ausgestellt auf die Heiligenfeld Klinik. Diese Einweisung muss nicht im Vorfeld der Krankenkasse vorgelegt werden.

 

Patientinnen und Patienten über den Kostenträger Private Krankenversicherung (mit oder ohne Beihilfeanspruch):

Derzeit ist die Beantragung der Kostenzusage vor Behandlungsbeginn sowohl bei der Privatversicherung als auch (falls eine Beihilfeberechtigung vorliegt)

bei der Beihilfestelle notwendig. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Patientenservice Aufnahme auf. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Behandler im Antragsverfahren.

Patientinnen und Patienten der Debeka erhalten von uns im Vorfeld einen speziellen Fragebogen für den ambulanten Behandler, welcher für die Antragsstellung erforderlich ist.

 

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in der Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen behandelt werden. In diesem Fall wird vor Aufnahme eine Vorauszahlung für den Zeitraum von zwei Wochen fällig. Den aktuellen Tagessatz nennt Ihnen gerne der Patientenservice Aufnahme.

Benötigen Sie oder Ihr behandelnder Arzt Unterstützung bei der Antragsstellung? Kontaktieren Sie einfach unseren Patientenservice Aufnahme in Bad Kissingen. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Wo immer wir können, helfen wir Ihnen gerne weiter und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu uns! Nutzen Sie unsere über Jahrzehnte gewonnene Erfahrung! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Um Ihnen eine rasche Aufnahme in die Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen zu ermöglichen, bitten wir Sie darum, folgende Unterlagen bei uns einzureichen:

Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:

  • den von Ihnen persönlich ausgefüllten Fragebogen (Bestandteil der Aufnahmeunterlagen)
  • einen aktuellen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht
  • eine aktuelle Krankenhaus-Einweisung („Verordnung von Krankenhausbehandlung“)
  • vorhandene Entlassberichte vorangegangener psychosomatischer und/oder psychiatrischer Klinikaufenthalte (der letzten 3 Jahre).

 

Patientinnen und Patienten über den Kostenträger Private Krankenversicherung (mit oder ohne Beihilfeanspruch):

  • den von Ihnen persönlich ausgefüllten Fragebogen (Bestandteil der Aufnahmeunterlagen)
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag (Bestandteil der Aufnahmeunterlagen)
  • einen aktuellen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht
  • vorhandene Entlassberichte vorangegangener psychosomatischer und/oder psychiatrischer Klinikaufenthalte (des letzten Jahres)
  • eine Kostenzusage Ihrer Privatversicherung für eine stationäre Krankenhausbehandlung in der Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen
    -> Gerne beantragen wir für Sie die Kostenzusage beim Kostenträger!
  • im Falle einer Beihilfeberechtigung: eine Bestätigung Ihrer Beihilfeberechtigung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in der Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen.

 

  •  

Die Unterlagen können Sie uns auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nur in Kopie (im Original benötigen wir bei Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen spätestens am Anreisetag nur die Krankenhaus-Einweisung, bei Privatversicherten den Aufnahmeantrag). Aus Datenschutzgründen senden wir keinerlei Unterlagen zurück.

Anschrift für die Aufnahmeunterlagen:

Heiligenfeld Kliniken GmbH

Patientenservice Aufnahme                         
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Nach Eingang aller zur Aufnahme nötigen Unterlagen wird Ihre Akte geprüft und im Falle einer möglichen Aufnahme auf unserer Warteliste geführt.

Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen: Die aktuellen Wartezeiten können Sie jederzeit bei Patientenservice Aufnahme unter der Telefonnummer 0971 84-0 erfragen. Generell werden Patientinnen und Patienten mit bayerischem Erstwohnsitz vorrangig in unsere Klinik aufgenommen.

Patientinnen und Patienten der privaten Krankenversicherungen und Selbstzahlende können nach Eingang der vollständigen Aufnahmeunterlagen i. d. R. innerhalb kürzester Zeit oder zum Wunschtermin aufgenommen werden.

Bei weiteren Fragen zum Aufnahmeprozess hilft Ihnen unser Patientenservice Aufnahme gerne weiter.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

Telefon: 0971 84-0
Fax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Anschrift für die Aufnahmeunterlagen: 

Heiligenfeld Kliniken GmbH

Patientenservice Aufnahme

Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Hausanschrift:

Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen
Alfred-Baumgarten-Str. 6
86825 Bad Wörishofen

Häufig gestellte Fragen zu ihrem Aufenthalt

Gesetzliche Krankenkasse:

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Aufenthalts direkt mit Ihrer Krankenkasse.

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

Sie erhalten während des Aufenthalts monatsabschließend eine Zwischenrechnung und am Ende des Aufenthalts eine Abschlussrechnung. Bitte beachten Sie, dass nicht jede private Krankenversicherung eine Direktabrechnung ermöglicht.

Die Direktabrechnung betrifft ausschließlich den Tagespflegesatz, nicht aber die gesonderte Abwicklung der wahlärztlichen Leistung. Hierfür erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthalts eine Gesamtrechnung, die Sie bei Ihrer Privatversicherung/Beihilfestelle einreichen.

 

Selbstzahlende erhalten jeweils für einen Zeitraum von 2 Wochen eine Vorausrechnung, welche spätestens zu Beginn des Behandlungszeitraums zu begleichen ist.

Ausgangs- und Besuchsregelung

Ausgänge und Besuche sind außerhalb der Therapien grundsätzlich möglich. Einschränkungen werden im Einzelfall therapeutisch begründet entschieden. Ausgang über Nacht, z. B. am Wochenende, ist nur nach Genehmigung und für jeweils maximal eine Nacht möglich.

Bei einer Suchterkrankung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit muss vor Aufnahme eine zweiwöchige Abstinenz eingehalten werden. Dies ist Grundvoraussetzung für eine Aufnahme. Bei suchtgefährdeten Personen führen wir während des Aufenthalts unangemeldete Alkoholkontrollen durch.

Alkoholgenuss und Drogengebrauch sind während der gesamten Behandlungsdauer – auch außerhalb der Klinik – nicht gestattet.

Bei einer Beihilfeberechtigung (i. d. R. bei Beamtinnen und Beamten) haben wir einige Hinweise für Sie.

Folgende Fragen sollten vorab geklärt sein:

  • Wird eine Kostenzusage im Vorfeld benötigt?
  • Welche Kosten werden von der Beihilfestelle erstattet?
  • Werden wahlärztliche Leistungen von der Beihilfestelle erstattet und anerkannt?

 

Das Beihilferecht unterscheidet sich in Deutschland in jedem Bundesland und teilweise sogar in seiner Anwendung je nach Dienststelle. Rufen Sie uns bei Fragen bezüglich voraussichtlich entstehender Eigenanteile oder Besonderheiten von Beihilfeverordnungen unter der Telefonnummer 0971 84-4444 an. Wir beraten Sie gerne unverbindlich im Vorfeld der Antragstellung.

Bei einer Beihilfe als (Teil-)Kostenträger ist in der Regel keine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle möglich.

Es dürfen nur die von Ihrem behandelnden Arzt in der Klinik angeordneten Medikamente eingenommen werden. Diese erhalten Sie am Pflegestützpunkt. Dabei neigen wir zu einer sparsamen, aber konsequenten medikamentösen Behandlung.

Bitte bringen Sie für mindestens 7 Tage alle derzeit von Ihnen einzunehmenden Medikamente in ausreichender Dosierung sowie Ihren aktuellen Medikamentenplan mit.

Aus Sicherheitsgründen sind mitgebrachte Elektrogeräte ausschließlich dann gestattet, wenn diese batterie- bzw. akkubetrieben sind. Ausgenommen hiervon sind Geräte, welche die Hygiene (z. B. Rasierapparat) bzw. Kommunikation (z. B. Mobiltelefon) betreffen und in technisch einwandfreiem Betriebszustand sind.

In allen Räumen der Klinik, besonders auch im eigenen Zimmer und im gesamten Klinikgebäude müssen wir auf ein absolutes Rauchverbot bestehen. Es gibt Raucherzonen auf dem Klinikgelände, in denen das Rauchen gestattet ist.

Die Ruhezeiten sind nachts von 23:00 Uhr bis 6:30 Uhr und mittags von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Die Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr gilt als “Zeit der Stille” im Haus. Sie ist dazu da, bewusst etwas Gutes für sich zu tun, Tagebuch zu schreiben, über die Therapie nachzudenken, still zu werden oder eine therapeutische Aufgabe zu üben. Es ist also eine persönliche Zeit, in der Sie nicht Radio hören, telefonieren oder sich sonst irgendwie ablenken sollten.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie für Ihr eigenes Zimmer Sorge tragen, d. h. Ihr Bett richten, das Zimmer aufräumen und Wohnraum sowie Nasszelle sauber halten. Ihr Zimmer wird vor der Anreise und einmal wöchentlich von einer Raumpflegerin gereinigt. In begrenztem Maße haben Sie die Möglichkeit der persönlichen Gestaltung.

Gesetzliche Krankenkasse:

Laut Sozialgesetzbuch sind Sie bei stationären Krankenhausbehandlungen zu einem gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10,00 € pro Tag verpflichtet, sofern Sie nicht unter eine andere Regelung fallen. Der Betrag wird vor Ort direkt von Ihnen beglichen.

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

Sowohl über die Privatversicherung als auch über die Beihilfe können je nach individuellem Fall unterschiedliche Eigenanteile/Zuzahlungen entstehen.

Bei der Privatversicherung sind diese Zuzahlungen i. d. R. tariflich bedingt. Prüfen Sie daher ggf. im Vorfeld nochmals Ihren Tarif bei Aufenthalt in einer Privatklinik.

Das Beihilferecht unterscheidet sich in Deutschland in jedem Bundesland und teilweise sogar in seiner Anwendung je nach Dienststelle. Rufen Sie uns bei Fragen bezüglich voraussichtlich entstehender Eigenanteile oder Besonderheiten von Beihilfeverordnungen unter der Telefonnummer 0971 84-4444 an. Wir beraten Sie gerne unverbindlich im Vorfeld der Antragstellung.

 

Die ortsübliche Kurtaxe in Bad Wörishofen ist direkt in der Klinik zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Kurtaxe können Sie gerne beim Patientenservice Aufnahme erfragen.

Herzlich willkommen in den Heiligenfeld Kliniken

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