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Zwangsstörungen
Kontrollieren, ob das Bügeleisen wirklich aus ist, häufiges Händewaschen oder Wert auf Ordnung zu legen: All das hört sich im ersten Moment nach normalen Handlungen an. Die Grenze zur Zwangsstörung ist hier aber fließend. Nach den Kriterien der internationalen Klassifikation von Erkrankungen (ICD-10) lassen sich Zwangsgedanken von Zwangshandlungen unterscheiden. Beide Formen können auch gemischt miteinander auftreten. Seltener sind dagegen andere Zwangsformen.
Eine Zwangserkrankung beeinflusst oft nicht nur das Leben der unmittelbar betroffenen Menschen, sondern auch das der Angehörigen oder Freunde. Sie nehmen Rücksicht auf die ritualisierten Zwangshandlungen und werden eingebunden in ein System, das ihnen zunehmend mehr Freiräume beschneidet.
Eine wesentliche Unterscheidung wird getroffen zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.
Was ist ein Zwangsgedanke?
Bei Zwangsgedanken handelt es sich um Ideen, Bilder oder Vorstellungen, die immer wieder auftreten, sich regelrecht aufdrängen und die Betroffenen massiv belasten. Inhaltlich drehen sich diese Gedanken vor allem um die Themen Ansteckung, Verschmutzung, Aggression, Sexualität, Religion sowie Ordnung und Symmetrie. Die Gedanken werden als abstoßend, angstmachend oder moralisch verwerflich erlebt – entsprechend versuchen Betroffene in der Regel ohne Erfolg, diese Ideen und Bilder „loszuwerden“ und „wegzudrücken“.
Was ist eine Zwangshandlung?
Zwangshandlungen dienen in den meisten Fällen der Linderung einer enormen Anspannung sowie der Verbeugung einer vermeintlichen Katastrophe, die bei Unterlassung der Handlung erwartet wird. Zu den häufigsten Zwangshandlungen gehören Kontroll-, Wasch- bzw. Reinigungs-, Wiederholungs-, Zähl-, Berührungs- und Ordnungsrituale. „Rituale“ deshalb, weil die Handlungen stets in einer ganz bestimmten Reihenfolge und/oder Häufigkeit ausgeführt werden müssen. Kommt es zu einer Unterbrechung der Ausführung, muss oftmals ganz von vorne begonnen werden.
Die Zwangshandlungen können sowohl auf der offenen Verhaltensebene – bspw. Kontrollieren der Türschlösser oder Waschen der Hände – ausgeführt werden als auch auf der gedanklichen Ebene (inneres Wiederholen bestimmter Sätze, Zählen u. Ä.).
Wichtiger Hinweis:
Ein jeder Mensch kennt in gewissen Bereichen Wiederholungsneigungen oder hartnäckige Gedanken, die ihm für eine Weile nicht mehr aus dem Kopf wollen. Von einer Zwangsstörung spricht man jedoch erst dann, wenn die oben beschriebenen Symptome so stark zunehmen, dass der Betroffene im Alltag darunter leidet und negative Auswirkungen auf seine normale Lebensführung und Leistungsfähigkeit bestehen.
Erster Bestandteil der Behandlung von Zwangserkrankungen ist Klärung der Hintergründe der Zwangssymptomatik. Typischerweise wird im Verlauf der Therapie eine Verringerung der störenden Symptome angestrebt. Dazu werden neben der Gruppen- und Einzeltherapien auch gezielte verhaltenstherapeutische Einzelgespräche angeboten und geübt (Expositionsbehandlung). Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der kreativtherapeutischen Behandlungselemente wie z. B. Kunsttherapie, Rhythmustherapie und körpertherapeutischen Gruppen und ggf. tiergestützten therapeutischen Gruppen.
Nachfolgend können Sie den Flyer zur Behandlung von Zwangsstörungen herunterladen.
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