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Häufig gestellte Fragen zur Aufnahme
in die Rosengartenklinik Heiligenfeld
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen rund um einen stationären Aufenthalt in der Rosengartenklinik Heiligenfeld.
Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich das Zentrale Aufnahmemanagement der Heiligenfeld Kliniken unter der Telefonnummer 0971 84-0 oder per E-Mail an info@heiligenfeld.de gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zur Aufnahme
Wir behandeln den gesamten Bereich psychosomatischer und seelischer Störungen. Aufgenommen werden z. B. Menschen mit folgender Problematik:
• Ängste, Angstzustände und Phobien
• Depressionen jeder Art
• schwere Krisen im Zusammenhang mit Konflikten, Verlusten oder unverarbeiteten Operationen, Unfällen oder Krankheiten
• Traumareaktionen nach traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit
• Belastungs- und Erschöpfungszustände, auch mit körperlichen Beschwerden wie Konzentrations- und Schlafstörungen usw.
• psychosomatische Störungen, z. B. Kopfschmerzen, Herz-, Kreislauf-, Magen-Darm- oder Wirbelsäulenbeschwerden
• Essstörungen, auch Übergewicht, Anorexie
• Sexual- und Beziehungsstörungen
• schwere Selbstwertprobleme, Identitätsstörungen, Neigung zu Selbstverletzung oder Verlust des Kontakts zur Realität
• Lebenskrisen, Sinnkrisen, Glaubenskrisen
• psychische Problematik bei Krebserkrankungen (Psychoonkologie)
In unserer Klinik stehen Ihnen ausschließlich Einbettzimmer mit Dusche, WC und Telefon zur Verfügung. Das Einzelzimmerkonzept ermöglicht Ihnen den für Ihre Therapie notwendigen persönlichen Freiraum.
Um eine Alltagsnähe aufrechtzuerhalten, erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihr Bett selbst machen und Ihr Zimmer sauber halten. Einmal wöchentlich wird es durch eine Raumpflegerin gereinigt.
Für Aktivitäten in der therapiefreien Zeit stehen Ihnen zur Nutzung in der Rosengartenklinik Heiligenfeld eine Bibliothek, ein Internet-PC, ein Meditationsraum und ein Malraum zur Verfügung.
Der Kostenträger für Ihre stationäre Rehabilitationsmaßnahme variiert nach individueller Situation. Zuständig sein können die Rentenversicherung, Knappschaften, Berufsgenossenschaften oder auch die gesetzlichen Krankenkassen. Gerne beraten wir Sie bezüglich der für Sie zuständigen Kostenträger. Zwischen der DRV Bund und der Rosengartenklinik Heiligenfeld besteht seit September 2012 ein Belegungsvertrag.
Wunsch- und Wahlrecht: Ihr Weg in Ihre bevorzugte Rehabilitationsklinik
Grundsätzlich haben Sie als Leistungsberechtigter das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Der Rehabilitationsträger ist durch § 9 des Sozialgesetzbuches IX verpflichtet, Ihren berechtigten Wünschen zu entsprechen. Diese Tatsache sollten Sie nutzen und gleich mit Ihrem Antrag auf Rehabilitation einen Klinikwunsch einreichen.
Durch den 2012 geschlossenen Belegungsvertrag zwischen der Rosengartenklinik Heiligenfeld und der DRV Bund kann in der Regel bereits mittels einer Umstellungsbitte (im Falle eines anderen bewilligten Hauses) die Kostenzusage auf die Rosengartenklinik Heiligenfeld umgestellt werden. Dies sollte in jedem Falle schriftlich an die DRV Bund mit Verweis auf das Wunsch- und Wahlrecht (s. o.) erfolgen.
Für eine Aufnahme in die Rosengartenklinik Heiligenfeld benötigen wir von Ihnen im Vorfeld folgende Unterlagen:
• den von Ihnen persönlich ausgefüllten Fragebogen
• die Kostenzusage des für die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme zuständigen Kostenträgers, ausgestellt auf die Rosengartenklinik Heiligenfeld
G0100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
G0110 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
G0120 – AUD-Beleg Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
G1204/G1205/G1206 – Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung
• einen aktuellen Befundbericht Ihres behandelnden Arztes oder Therapeuten
• ggf. vorhandene Entlassungsberichte vorangegangener psychosomatischer und/oder psychiatrischer Klinikaufenthalte (innerhalb der letzten 5 Jahre)
Sie können uns die Unterlagen gern auf dem Postweg, per E-Mail oder auch per Fax zukommen lassen.
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nur in Kopie. Aus Datenschutzgründen senden wir keinerlei Unterlagen zurück.
Postanschrift:
Heiligenfeld GmbH
Zentrales Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 84-0
Fax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de
Nach Eingang aller zur Aufnahme nötigen Unterlagen teilen unsere Aufnahmepsychologen Sie einer Behandlungsgruppe zu und Sie werden auf unserer Warteliste geführt.
Die aktuellen Wartezeiten können Sie jederzeit bei unserem Zentralen Aufnahmemanagement unter der Telefonnummer 0971 84-0 erfragen.
Dies ist unter anderem abhängig von der Kostenzusage Ihres zuständigen Kostenträgers.
Die Dauer Ihres Aufenthaltes können Sie jedoch individuell mit Ihrem Bezugstherapeuten besprechen.
Bei weiteren Fragen zum Aufnahmeprozess hilft Ihnen unser Zentrales Aufnahmemanagement gerne weiter.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Telefon: 0971 84-0
Fax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de
Postanschrift:
Heiligenfeld GmbH
Zentrales Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen
Häufig gestellte Fragen zu ihrem Aufenthalt
Die Anreise sollte zwischen 09:30 Uhr und 11:00 Uhr erfolgen.
Bei Anreise mit dem PKW benutzen Sie bitte den Parkplatz vor dem Klinikeingang nur zum Entladen Ihres Gepäcks. Je nach Verfügbarkeit können Sie einen Parkplatz in der Tiefgarage für 3 € pro Tag oder einen Stellplatz auf dem Parkdeck für 2 € pro Tag für die Dauer Ihres Aufenthaltes bei Anreise beim Patientenservice mieten.
Gerne können Sie auch mit der Bahn nach Bad Kissingen anreisen. Wir holen Sie vom Bahnhof ab, wenn Sie uns spätestens 2 Tage vor Anreise Ihre Ankunftszeit mitteilen.
Bei einer Suchterkrankung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit muss vor Aufnahme eine zweiwöchige Abstinenz eingehalten werden. Dies ist Grundvoraussetzung für eine Aufnahme. Wir sind uns bewusst, dass die Neigung der Menschen, in Suchtmitteln Zuflucht zu nehmen, sehr tief ist. Wir wollen und können dies nicht völlig kontrollieren und erwarten daher von Ihnen verantwortungsbewusst Abstinenz und gegenseitige Unterstützung.
Alkoholgenuss und Drogengebrauch sind während der gesamten Behandlungsdauer – auch außerhalb der Klinik – nicht gestattet!
Für den Aufenthalt in der Rosengartenklinik Heiligenfeld benötigen Sie:
- medizinische Unterlagen (allergologische Befunde, Herzschrittmacher-, Diabetiker- oder Marcumarausweis)
- Versichertenkarte
- Kleidung: normale Freizeitbekleidung, Sportbekleidung, Hausschuhe, Anti-Rutsch-Socken/Gymnastikschuhe, Badesachen
- Schreibutensilien
- Aufnahmeantrag im Original (falls uns dieser nur in Kopie/Fax/E-Mail vorliegt)
- eigene Tasse/Thermoskanne für Getränke außerhalb des Speisesaals
- bei Mitnahme eigener Handtücher bitte ausschließlich farbige Handtücher mitbringen
- Föhn
In der Rosengartenklinik Heiligenfeld befinden sich:
- Zimmer: Handtücher, Bettwäsche, Bademantel (Kaution: 30,00 €, Reinigungsgebühr je Vorgang: 5,00 €), Saunatuch (Kaution: 15,00 €, Reinigungsgebühr je Vorgang: 5,00 €)
- Haus: Waschmaschine, Trockner, Bügeleisen, Sauna und Schwimmbad (Luitpoldklinik Heiligenfeld – aktuell nicht möglich, siehe aktuelle Informationen zum Bewegungsbad).
- Medien: Musikanlage in den Gruppenräumen, Fernsehraum, Computer mit Internetzugang
- Fahrräder: Fahrräder können in begrenzter Anzahl gemietet werden. Für mitgebrachte Fahrräder übernehmen wir keine Haftung.
Aus Sicherheitsgründen sind mitgebrachte Elektrogeräte ausschließlich dann gestattet, wenn diese batterie- bzw. akkubetrieben sind. Ausgenommen hiervon sind Geräte, welche die Hygiene (z. B. Rasierapparat, Föhn) bzw. Kommunikation (z. B. Mobiltelefon) betreffen und in technisch einwandfreiem Betriebszustand sind.
Die Essenszeiten sind den gesellschaftlich üblichen Rhythmen angepasst. Genaue Zeitangaben finden Sie direkt am Speisesaal.
Die Klinik ist ein Ort der Selbstfindung und der Auseinandersetzung mit sich selbst, wozu eine gewisse Ungestörtheit erforderlich ist. Aus Rücksicht gegenüber den Mitrehabilitandinnen und Mitrehabilitanden und zur Begrenzung der Ablenkung von sich selbst sind deshalb auf den Zimmern Fernseher und Radiogeräte nicht gestattet. In den Gemeinschaftsräumen stehen Ihnen Fernseher, Radio und Musikanlagen zur Verfügung.
In allen Räumen der Klinik, besonders auch im eigenen Zimmer und im gesamten Klinikgebäude, müssen wir auf einem absoluten Rauchverbot bestehen. Es gibt Raucherzonen auf dem Klinikgelände, in welchen das Rauchen gestattet ist.
Die Ruhezeiten sind nachts von 23:00 Uhr bis 6:30 Uhr und mittags von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Die Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr gilt als “Zeit der Stille” im Haus. Sie ist dazu da, bewusst etwas Gutes für sich zu tun, Tagebuch zu schreiben, über die Therapie nachzudenken, still zu werden oder eine therapeutische Aufgabe zu üben. Es ist also eine persönliche Zeit, in der Sie nicht Radio hören, telefonieren oder sich sonst irgendwie ablenken sollten.
In der Rosengartenklinik Heiligenfeld ist die Aufnahme mit Hund, Katze und Kleintier nach Voranmeldung grundsätzlich gegen Entgelt möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Aufnahme mit Tier die Wartezeiten verlängern können und informieren Sie sich im Vorfeld über unsere Aufnahmebedingungen: